Definition MDK-Prüfung


Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durchzuführen.


Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassen in jeder zugelassenen Pflegeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2010 mindestens einmal eine Qualitätsprüfung.



Ab dem Jahr 2011 werden jährlich Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durchgeführt.