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Allgemein:
Wir führen zurzeit eines der preisgünstigsten Altenheime im Ruhrgebiet.
| Pflegestufe | 0 | I | II | III |
| Pflegebedingte Kosten | 29,02 | 44,88 | 63,94 | 83,68 |
| Unterkunft u. Verpflegung | 30,75 | 30,75 | 30,75 | 30,75 |
| Investitionskosten | 5,84 | 5,84 | 5,84 | 5,84 |
| Heimentgelt pro Tag | 65,61 | 81,47 | 100,53 | 120,27 |
| Heimentgelt pro Monat | 1.995,86 | 2.478,32 | 3.058,12 | 3.658,61 |
| Pflegeversicherungspauschale | 1.023,00 | 1.279,00 | 1.550,00 | |
| Verbleibender Betrag | 1.455,32 | 1.779,12 | 2.108,61 |
Im Unterschied zum Einzelzimmer sind die Investitionskosten eines Doppelzimmers um 1,12 Euro pro Tag günstiger (34,00 Euro pro Monat).
Es kann sein, dass das Heimentgelt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Um dann Leistungen von der Pflegeversicherung und vom Sozialamt erhalten zu können, muss eine so genannte Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegen.
Sie wird bei der eigenen Pflegeversicherung beantragt und nach Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) von ihr ausgestellt.
Von der Pflegeversicherung erhalten Sie einen einkommensunabhängigen monatlichen Zuschuss in Höhe von:
Pflegestufe 0: keinen Zuschuss
Pflegestufe I: 1.023,00 Euro
Pflegestufe II: 1.279,00 Euro
Pflegestufe III: 1.550,00 Euro
Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten. Es wird vom Sozialhilfeträger anteilig oder ganz gezahlt (bis zu ca. 177,- Euro für ein Einzelzimmer).
Voraussetzungen:
Pflegestufe I, II oder III.
Heimentgelt und Barbetrag nicht durch Einkommen und Pflegeversicherungsleistung gedeckt.
Vermögen unter 10.000,- Euro.
Ist das Heimentgelt durch Pflegeversicherungspauschale, Einkommen, Pflegewohngeld und durch Vermögenseinsatz abgedeckt, ist der Bewohner Selbstzahler.
Ein Barbetrag muss jedem Bewohner zur Verfügung stehen. Grundbetrag: 96,93 Euro pro Monat.
Kann mit oben aufgeführten Mitteln das Heimentgelt nicht beglichen werden, zahlt das Sozialamt die Restkosten zuzüglich des Barbetrages.
Das Sozialamt prüft, ob die leiblichen Kinder von ihrem Einkommen Zuschüsse leisten können.
Der Sozialhilfeträger zahlt ab dem Tag der Kenntnisnahme.
Privatvermögen muss bis zu einem Betrag von 2.600,- Euro (bei einer Einzelperson) bzw. 3214,- Euro (bei einem Ehepaar) eingesetzt werden, bevor Sozialhilfeleistungen gezahlt werden.
Bei den Antragstellungen sind wir gerne behilflich.