Ein preiswertes Angebot

Wir führen zurzeit eines der preisgünstigsten Altenheime im Ruhrgebiet.


Unsere Heimentgelte im Jahr 2012 für ein Einzelzimmer betragen (Brutto-Preise in Euro)

Pflegestufe  II  III 
Pflegebedingte Kosten  29,02  44,88  63,94  83,68 
Unterkunft u. Verpflegung  30,75  30,75  30,75  30,75 
Investitionskosten  5,84  5,84  5,84  5,84 
Heimentgelt pro Tag  65,61  81,47  100,53  120,27 
Heimentgelt pro Monat  1.995,86  2.478,32  3.058,12  3.658,61 
Pflegeversicherungspauschale    1.023,00  1.279,00  1.550,00 
Verbleibender Betrag    1.455,32  1.779,12  2.108,61 

Im Unterschied zum Einzelzimmer sind die Investitionskosten eines Doppelzimmers um 1,12 Euro pro Tag günstiger (34,00 Euro pro Monat).


Heimbedürftigkeitsbescheinigung

Es kann sein, dass das Heimentgelt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Um dann Leistungen von der Pflegeversicherung und vom Sozialamt erhalten zu können, muss eine so genannte Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegen.
Sie wird bei der eigenen Pflegeversicherung beantragt und nach Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) von ihr ausgestellt.


Leistungen Ihrer Pflegeversicherung

Von der Pflegeversicherung erhalten Sie einen einkommensunabhängigen monatlichen Zuschuss in Höhe von:


Pflegestufe 0: keinen Zuschuss

Pflegestufe I: 1.023,00 Euro

Pflegestufe II: 1.279,00 Euro

Pflegestufe III:1.550,00 Euro


Pflegewohngeld

Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten. Es wird vom Sozialhilfeträger anteilig oder ganz gezahlt (bis zu ca. 177,- Euro für ein Einzelzimmer).

Voraussetzungen:

Pflegestufe I, II oder III.

Heimentgelt und Barbetrag nicht durch Einkommen und Pflegeversicherungsleistung gedeckt.

Vermögen unter 10.000,- Euro.


Selbstzahler

Ist das Heimentgelt durch Pflegeversicherungspauschale, Einkommen, Pflegewohngeld und durch Vermögenseinsatz abgedeckt, ist der Bewohner Selbstzahler.


Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung

Ein Barbetrag muss jedem Bewohner zur Verfügung stehen. Grundbetrag: 96,93 Euro pro Monat.


Sozialhilfe

Kann mit oben aufgeführten Mitteln das Heimentgelt nicht beglichen werden, zahlt das Sozialamt die Restkosten zuzüglich des Barbetrages.

Das Sozialamt prüft, ob die leiblichen Kinder von ihrem Einkommen Zuschüsse leisten können.

Der Sozialhilfeträger zahlt ab dem Tag der Kenntnisnahme.

Privatvermögen muss bis zu einem Betrag von 2.600,- Euro (bei einer Einzelperson) bzw. 3214,- Euro (bei einem Ehepaar) eingesetzt werden, bevor Sozialhilfeleistungen gezahlt werden.


Bei den Antragstellungen sind wir gerne behilflich.


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